Montag, 06. September 2010
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„Bettensteuer“ ist unnötig und unzulässig | Drucken |
Der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) kritisiert die Pläne des neuen Finanzministers Norbert Walter-Borjans, den Kommunen landesweit die Möglichkeit zu geben, eine „Bettensteuer“ einzuführen. „Es handelt sich dabei nur um einen neuen Versuch der Kommunen, die Einnahmen zu erhöhen statt endlich die Ausgaben zu senken“, kritisierte Georg Lampen, Vorsitzender des BdSt NRW.
Der neue Vorstoß des Finanzministers macht endlich deutlich, worum es bei der „Bettensteuer“ geht: Die Kommunen sollen auf Kosten der Steuerzahler ihre Stadtkassen füllen. Von dem ursprünglichen Ziel, über die Einnahmen aus der „Bettensteuer“ das kulturelle Angebot der Kommunen zu finanzieren, bleibt nichts mehr übrig.

Eine solche „Bettensteuer“ oder Kulturförderabgabe hält der Bund der Steuerzahler grundsätzlich für unzulässig – egal, ob sie als Steuer, Gebühr oder Beitrag deklariert wird. „Als Gebühr scheidet sie aus, weil es anders als bei der Abfallgebühr keine tatsächliche Gegenleistung der Stadt gibt“, erläutert der Vorsitzende.
Dass die Hoteliers einen Beitrag an die Kommunen abführen, durch den die Kultur gefördert wird, kommt auch nicht in Betracht. Denn es fehlt die Rechtsgrundlage, da im Kommunalabgabengesetz NRW die Erhebung eines Kulturbeitrags nicht vorgesehen ist. Als Steuer stünde die Kulturförderabgabe in Konkurrenz zur Umsatzsteuer. Denn mit der Bettensteuer würde eine Übernachtung von Seiten der Kommune einer Steuer unterworfen. Durch die Umsatzsteuer ist eine Übernachtung aber bereits vom Bund einer Steuer unterworfen. Und die doppelte Besteuerung einer Sache ist rechtlich nicht zulässig.

Zu bedenken ist nicht zuletzt, dass diese neue Abgabe vor allem Geschäftsreisende trifft, die häufig das kulturelle Angebot überhaupt nicht nutzen. Zudem ziehen die Steuereinnahmen in den Kommunen konjunkturbedingt wieder an – da ist eine neue „Bettensteuer“ ohnehin unnötig.
 

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