Ab jetzt droht weniger Zoff, wenn Kunden von Telekommunikationsunternehmen während der Vertragslaufzeit umziehen. Bislang bestand in diesem Fall grundsätzlich kein Kündigungsrecht, so dass Kunden oft fast zwei Jahre für einen Festnetz- oder DSL-Vertrag bezahlen mussten, den sie am neuen Wohnort nicht mehr nutzen konnten. Wer weiterhin erreichbar sein wollte, musste einen zweiten Vertrag abschließen, doppelte Kostenbelastung inklusive. Diesen Missstand hat der Gesetzgeber nun beseitigt.
Unbedacht Klick gemacht - Geschäft mit illegalen Downloads
Wer übers Internet Songs, Alben, Filme, E-Books und Spiele auf seinen PC lädt oder anderen Nutzern zum Tauschen zur Verfügung stellt, kann im Nachhinein kräftig zur Kasse gebeten werden: Produzenten und Rechteinhaber prüfen gezielt, ob Down- und Uploads ihrer Werke mit rechten Dingen zugegangen sind. Dies ist leider nicht der Fall – und zwar immer dann, wenn sich User zum Beispiel auf einer Tauschbörse im Internet an ihren urheberrechtlich geschützten Daten kostenlos „vergriffen" haben. Bei der Verbraucherzentrale NRW meldeten sich allein seit Anfang des Jahres mehr als 1.000 meist junge Leute, die im Schnitt 700 Euro an Schadensersatz wegen illegaler Downloads zahlen sollten.
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Analoges Satellitenfernsehen kurz vor dem Abpfiff: Hunderttausende ab Mai ohne TV-Empfang
Am 30. April 2012 wird die TV-Analog-Verbreitung über Satellit endgültig abgepfiffen, das Analog-Spiel ist aus und geht nicht in die Verlängerung. Für Satellitenhaushalte, die bis dahin nicht auf Digital-Empfang umgestellt haben, bedeutet das: Sie können in den ersten Maiwochen oder länger das Rauschen des Alls auf ihrer Flimmerkiste verfolgen oder sich auf den Radioempfang konzentrieren. Verwehrt sind ihnen dagegen Sendungen wie Tagesschau, Sportschau, Tatort und Germany's-next-Topmodell.
Google Datenschutzerklärung nach deutschem Recht angreifbar
Zum 1. März führt Google neue, einheitliche Datenschutzbestimmungen ein, sie ersetzen die über 60 Datenschutzerklärungen der verschiedenen Dienste. Vorteilhaft für den Nutzer ist das nur auf den ersten Blick, urteilt die Stiftung Warentest in ihrem Online-Portal test.de. Google bleibt in den Formulierungen auffällig vage und räumt sich auf diese Weise weitreichende Rechte ein, die nach deutschem Recht angreifbar sind.
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Ein Tablet so stark wie ein Notebook: Der Samsung Slate PC Serie 7
Die Vorteile eines Tablets mit der Leistung eines Notebooks: eine Kombination, die optimal auf den professionellen Einsatz im Unternehmen zugeschnitten ist. Mit dem Samsung Slate PC Serie 7 bietet Samsung ein leichtes Arbeitsgerät für mobile Anwender. Durch die Windows-Architektur lässt sich der Slate PC Serie 7 leicht in die IT-Infrastruktur des Unternehmens einbinden.
Das integrierte Trusted Platform Module (TPM) bietet zudem wichtige Sicherheitsfunktionen für den Firmeneinsatz. Flexible Eingabemöglichkeiten über Touch-Display, einen Stift oder die Bluetooth-Tastatur sorgen für komfortable Bedienung. Die nötige Rechenleistung für produktives Arbeiten liefert ein Intel® CoreT i5 Prozessor der zweiten Generation. Beim Surfen ist Verlass auf eine schnelle Internetverbindung, die entweder via 3G oder WLAN im n-Standard aufgebaut wird.
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