DGB: Schwerbehindertenvertretungen in Unternehmen jetzt wählen
"Auch heute noch sind Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen. Schwerbehindertenvertretungen leisten mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag dafür, dass behinderte Menschen die Chance auf einen Arbeitsplatz bekommen und behalten." Mit diesen Worten wirbt der DGB-Vorsitzende des Kreises Wesel, Michael Rittberger, für die seit dem 01. Oktober stattfindenden Wahlen für die Schwerbehindertenvertretungen in Verwaltung und Unternehmen.
Im Bereich der Agentur für Arbeit Wesel waren im September 2014 2.146 Menschen mit Schwerbehinderung arbeitslos gemeldet (7,5% von insgesamt 28.592 Menschen im Leistungsbezug ALG I/ ALG II).
890 (10,4%) im Bereich des SGB III – also bei der Agentur für Arbeit.
1256 (6,3 %) im Bereich des SGB II – Langzeitarbeitslose im Bereich Jobcenter/Optionskommune.
Im Agenturbereich sind bei 1159 öffentlichen und privaten AG mit mehr als 20 Arbeitsplätzen 5058 (4,5%) Schwerbehinderte beschäftigt (Stand März 2014). Hier könnten noch ca. 1400 Arbeitsplätze (Pflichtarbeitsplätze) besetzt werden, für die die AG derzeit eine Ausgleichsabgabe zahlen (115 – 290 Euro pro nicht besetzten Arbeitsplatz im Jahr).
Die in den kommenden zwei Monaten bis zum 30.11.2014 durchzuführenden Wahlen werden aktiv von den Gewerkschaften unterstützt. Denn nur eine starke Vertretung wird sich in den kommenden Jahren für die Einhaltung der Rechte und die Stärkung der Interessen der Kolleginnen und Kollegen mit Behinderungen in den Unternehmen einsetzen können.
„Die Schwerbehindertenvertreter seien,“ so Mark Rosendahl, Gewerkschaftssekretär beim DGB, „zudem im Bereich der Prävention wichtige Partner, denn sie verfügten über Kenntnisse zur Entstehung von Behinderungen, chronischen Erkrankungen, krank machenden Einflüssen der Arbeit und deren Wechselwirkungen.“
„Neben dem Betriebs- oder Personalrat, sorgt die Schwerbehindertenvertretung dafür, dass die Belange von schwerbehinderten Beschäftigten in allen betrieblichen Entscheidungen gehört und ihre Rechte gewahrt werden“, so der DGB Kreisvorsitzende Michael Rittberger. „Die Ausgestaltung von Arbeitsplätzen, Fragen der Arbeitszeit oder Überstunden bestimmen maßgeblich den Arbeitsalltag unserer Schwerbehindertenvertreter. Aber auch bei Einstellungen, Eingruppierungen oder Kündigung von schwerbehinderten Menschen muss die Schwerbehindertenvertretung angehört werden“, so DGB-Sekretär Rosendahl.
Darüber hinaus stehen die Schwerbehindertenvertreter allen Beschäftigten beratend und helfend zur Seite, wenn sie beispielsweise einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung stellen. Nach Unfällen oder Erkrankungen setzt sich die Schwerbehindertenvertretung gemeinsam mit dem Betriebs- oder Personalrat dafür ein, dass der Arbeitsplatz erhalten werden kann, sei es durch technische Umgestaltung oder Wiedereingliederungsmöglichkeiten. Weitere Infos zu den bevorstehenden Wahlen, zu Voraussetzungen und Ablauf der Wahl sind auch auf der Website der Schwerbehindertenvertretung unter dem Link: www.schwbv.de/ oder bei den Gewerkschaften vor Ort zu erhalten.