Worauf ist beim privaten Autoverkauf zu achten?
Wer ein Auto privat verkaufen möchte, sollte ein paar Details beachten. Denn ein Privatverkauf hat von beiden Seiten - Verkäufer und Käufer - immer etwas mit gegenseitigem Vertrauen zu tun. Vertraut eine der beiden Parteien jedoch zu sehr, kann es im schlimmsten Fall schnell böse Folgen haben. Bevor das Fahrzeug aber überhaupt inseriert werden kann, muss ermittelt werden, was der Wagen eigentlich noch wert ist. Und das ist manchmal gar nicht so einfach.
Am besten kann man sich über den aktuellen Verkehrswert des eigenen Fahrzeugs in einer Gebrauchtwagenbörse informieren. Dort gibt es meist ähnliche Angebote, mit denen man den eigenen Wagen vergleichen kann. Diese Werte sollte man mit den eigenen Vorstellungen abgleichen und gegebenenfalls die eigenen Vorstellungen korrigieren. Lassen Sie sich aber stets eine Verhandlungsspanne und legen Sie in jedem Fall einen absoluten Mindestpreis für sich selbst fest, unter den Sie sich unter keinen Umständen handeln lassen. Verhandeln Sie auch niemals unter Druck und nehmen sich genug Zeit.
Wenn Sie Ihre Vorstellungen festgeschrieben haben, können Sie ein Inserat schalten. Nutzen Sie hier am besten eine der vielen Gebrauchtwagenbörsen im Internet. So erreichen Sie möglichst viele Interessenten und erhöhen so die Chancen, Ihr Auto zum gewünschten Preis zu verkaufen. Die meisten Portale bieten private Anzeigen zum Nulltarif an. Hier sparen Sie sich also Kosten, die Sie zum Beispiel bei einer Zeitungsanzeige hätten. Achten Sie beim Inserieren darauf, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Denn auch unter Ausschluss der Gewährleistung, wie es bei Privatverkäufen üblich ist, sind Sie verpflichtet, die Ware zu liefern, welche im Kaufvertrag festgehalten ist. Nutzen Sie für den Verkauf einen Vordruck für einen privaten Autoverkauf und füllen Sie alle Felder akribisch aus. Verkaufen Sie unter keinen Umständen ein Fahrzeug, ohne einen Kaufvertrag aufzusetzen. Es gibt im Internet auch Dienstleister wie, die den Verkäufern ein objektives Preisangebot für ihren Gebrauchten machen und ihn inklusive aller bürokratischen Behördengänge abkaufen
Bei der Verhandlung selbst sollten Sie sich den potentiellen Käufer ganz genau ansehen. In einem ersten Schritt sollten Sie klären, ob der Käufer tatsächlich volljährig ist. Jugendliche unter 18 sind nämlich nicht voll geschäftstüchtig und können allein den Kauf mit Ihnen nicht abschließen. Ausweis und Führerschein sollten Sie sich auch immer zeigen lassen und am besten kopieren, vor allem vor einer Probefahrt. Werden Sie sich einig, sollten Sie auf dem Kaufvertrag das genaue Datum und die genaue Uhrzeit vermerken, des Weiteren sollten Sie den Erhalt des Geldes und die Herausgabe des Fahrzeuges quittieren. Zu guter Letzt müssen Sie auf Ihrer Zulassungsbehörde den Verkauf anzeigen, am besten mit einer Kopie des Kaufvertrages.