Autounfall mit Flip-Flops – Versicherung kürzt Leistungen
Sommer, Sonne, Flip-Flops. Jetzt zur Sommerzeit wird auch gerne beim Autofahren Wert auf legere Kleidung gelegt. Manch einer greift dabei auch zu Flip-Flops. Doch aufgepasst: Es ist zwar nicht verboten sich mit einem leichten Schuhwerk ans Steuer zu setzen. Jedoch kann es bei einem Autounfall zu unangenehmen Folgen bei der Versicherung kommen. Wer mit Flip-Flops oder Badelatschen an einem Unfall beteiligt ist, kann auch mit strafrechtlichen Folgen belangt werden. Darauf macht jetzt zur Urlaubszeit die Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI) aufmerksam.
„Wenn die Temperaturen steigen, scheuen sich Frauen und Männer nicht, auch beim Autofahren Flip-Flops oder Badeschuhe zu nutzen. Dies ist auch nicht verboten, doch sollten die Fahrer bedenken, dass bei einem Autounfall grobe Fahrlässigkeit vorliegt und die Versicherung Leistungen kürzt“. Darauf weist Jürgen Buck, Vorstand der GVI, jetzt hin. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte festes Schuhwerk tragen, empfiehlt Jürgen Buck, sonst drohen eventuell sogar strafrechtliche Folgen.
Die GVI stellt unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ kostenlos Informationen zum Thema „Autounfall – was tun“ zur Verfügung. Darin enthalten sind auch Informationen zu Autounfällen mit Flip-Flops zum Versicherungs- und Strafrecht.